ONLINE-VIDEO-APP

ONLINE-VIDEO-PRAXIS

Rein zur Information der folgende LINK der TK, der Techniker Krankenkasse, die sich einmal grundsätzlich der Thematik der REMOTE-SPRECHSTUNDE angenommen hat.

Der Titel:

Mit der Online-Video­sprech­stunde den Arzt­termin zuhause wahr­nehmen

Ausgeschnitten aus: https://www.tk.de/techniker/magazin/digitale-gesundheit/online-videosprechstunde-2010644

Seit dem 01. Oktober 2019 ist die Online-Videosprechstunde nicht mehr auf bestimmte Indikationen und die Betreuung bekannter Patienten im Rahmen einer Verlaufskontrolle beschränkt. Sie kann als kassenärztliche Regelleistung nun auch als ausschließliche Fernbehandlung auch unbekannter Patienten erbracht werden. Dabei liegt es im jeweiligen ärztlichen Ermessen, bei welchen (ggf. unbekannten) Patienten eine Videosprechstunde an Stelle einer persönlichen Konsultation in der Arztpraxis erbracht wird.

Welche Ärzte nehmen teil?

Nach der deutlichen Ausweitung der Videosprechstunden Ende 2019 können jetzt alle Arztgruppen mit unmittelbaren, eigenen Patienten-Kontakten diese auch im Rahmen von Videosprechstunden erbringen. Ausgeschlossen sind Arztgruppen, die ohnehin nicht direkt von Patienten in Anspruch genommen werden können, also

  • Labormediziner
  • Nuklearmediziner
  • Pathologen
  • Radiologen
  • Strahlentherapeuten

Anmerkung: Wenn hier ständig von Medizinern die Rede ist, dann deshalb, weil für diese Berufsgruppe zuerst ernst zu nehmende Statistiken vorgelegen haben. Die ONLINE-VIDEO-PRAXIS ist in unserem Verständnis genauso für alle Arten von Therapeuten und Medizin-nahen Dienste, wie beispielsweise Pflegedienste geeignet.

Bei welchen Indikationen und Anlässen kann die Online-Videosprechstunde angewandt werden?

Seit Oktober 2019 bestehen keine grundsätzlichen Einschränkungen auf bestimmte Indikationen oder Behandlungsanlässe bei einer Videosprechstunde mehr – es liegt im jeweiligen ärztlichen Ermessen, bei welchen (ggf. unbekannten) Patienten die Durchführung einer Videosprechstunde anstelle einer persönlichen Konsultation in der Arztpraxis als ausreichend und sachgerecht eingeschätzt wird.

Bestimmte ärztliche Leistungen, insbesondere aus dem diagnostischen und therapeutischen Bereich, lassen sich naturgemäß nicht im Rahmen einer Fernbehandlung erbringen (z.B. ein EKG). Grundsätzlich ist eine ärztliche Betreuung im Rahmen einer Videosprechstunde der in einer Arztpraxis mittlerweile gleichgestellt, sofern medizinisch möglich. Es besteht aber keine Verpflichtung der Ärzte, Videosprechstunden anzubieten. Seit Oktober 2020 ist auch die Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit im Rahmen einer Videosprechstunde möglich, wenn

  • der Arzt sich trotzdem einen ausreichenden Eindruck vom Gesundheitszustand des Patienten machen kann und die Erkrankung dies nicht ausschließt
  • der Patient dem Arzt aufgrund früherer Behandlung unmittelbar persönlich bekannt ist

Allerdings ist die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich auf maximal sieben Kalendertage begrenzt. Aber, siehe oben, das ist Medizin und wird von uns nicht weiter behandelt. Die Mediziner mögen sich bei ihren Berufsverbänden und Kammern entsprechend informieren.

Wie funktioniert die ONLINE-VIDEO-Sprechstunde?

Für die Videosprechstunde wird keine besondere Technik benötigt: Computer, Tablet oder Smartphone mit Bildschirm oder Display, Kamera, Mikrofon und Lautsprecher sowie eine Internetverbindung sind ausreichend. Die technische Verbindung läuft über einen VIDEO-Dienstanbieter, den die Praxis beauftragt und der besondere Sicherheitsanforderungen erfüllen muss. Damit wird sichergestellt, dass alles was Sie mit dem Arzt besprechen, keinen Dritten zugänglich ist. Vor Beginn erfolgt eine Information zum Datenschutz; so ist es z.B. verboten, das Gespräch aufzuzeichnen oder zu filmen.

Wurde mit der Arztpraxis ein Termin für die Videosprechstunde vereinbart, erhalten Sie die Internetadresse und den Einwahlcode für diese. Zu Beginn prüft der Arzt die Identität des Versicherten anhand der per Videotelefonie vorgelegten elektronischen Gesundheitskarte und nimmt dabei auch die Versichertennummer auf, sofern ihm der Patient nicht bereits bekannt ist.

Wer übernimmt die Kosten?

Die teilnehmenden Ärzte rechnen ihr Honorar für die Online-Videosprechstunde direkt mit ihrer Kassenärztlichen Vereinigung ab – so wie bei einer Behandlung in der Praxis. Dazu benötigt der Arzt die wie vorstehend beschrieben erhobenen Versichertendaten. Den TK-Versicherten entstehen keine Kosten.

Für die anderen KASSEN muss der KASSEN-ARZT selbst die Konditionen und Bedingungen eruieren.